Mitgliedschaft

Trete unserem Verein bei!

Werde Mitglied in einem der besten und erfolgreichsten Tennisvereine des Saarlandes. Informiere dich über unsere Regularien und Beitrittsbedingungen für eine Mitgliedschaft. Dann musst du nur die Beitrittserklärung ausfüllen, unterschreiben, an uns weiterleiten und los gehts! Du kannst deine Beitrittserklärung auch an senden.

Beitragsordnung

Beiträge Mitgliedschaft

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres: 198€
Ehepaare: 341€

Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: 55€
Für das 2. und jedes weitere Kind unter 14: 41,80€

Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 82,50€
Für den 2. und jeden weiteren Jugendlichen unter 18: 71,50€

Bis zum vollendeten 27. Lebensjahr: 104,50€
Für den 2. und jeden weiteren Schüler, Studenten, und Wehrpflichtigen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr: 88€

Mitglieder ohne Spielberechtigung: 35€

Mitglieder ohne Spielberechtigung: 40€

Pauschale Mietumlage Halle

Für Kinder und Jugendliche ist die Hallennutzung kostenfrei. Es wird lediglich eine pauschale Mietumlage für das gesamte Jahr erhoben.

  • 1 x Training pro Woche: 65€
  • Mehrmaliges Training pro Woche: 75€

Lebensalter

Zur Feststellung des Lebensalters gilt als Stichtag der 1. Januar. Schüler, Studenten, Wehrpflichtige und Wehrdienstleistende müssen unaufgefordert die entsprechenden Bescheinigungen vorlegen, wenn sie die ermäßigten Beiträge gemäß der Beitragsordnung beanspruchen wollen.

Einzug

Die Jahresbeiträge bis zu 105€ werden zum 15.03. eingezogen.
Die Jahresbeiträge über 105€ werden je zur Hälfte zum 15.03. und 15.08. eines Jahres eingezogen.

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist das Mitglied erst nach erfolgter Zahlung spielberechtigt. Ist die Bezahlung zwei Monate nach Fälligkeit nicht erfolgt, kann der Vorstand den Ausschluss beschließen. Siehe dazu auch die Satzung.

Änderung der Mitgliedschaft

Du möchtest uns Änderungen bezüglich deiner Mitgliedschaft mitteilen? Kein Problem! Wende dich dazu bitte per E-Mail einfach an .

Bitte beachte: Wenn du aus dem Verein austreten möchtest, muss du uns das bis zum 30. November eines Geschäftsjahres schriftlich mitteilen. Beachte dazu bitte auch die Satzung.