Hallenordnung

Unsere Hallenordnung

  1. Die Halle ist bei Bedarf von 7 bis 23 Uhr geöffnet.
  2. Spielberechtigt ist das Vereinsmitglied oder der Gast, der den in Anspruch genommenen Platz über das Online-Buchungssystem des TC Halberg Brebach gebucht und bezahlt hat. Die unbefugte Benutzung der Halle wird geahndet. Bei wesentlicher Überschreitung der Mietzeit kann die volle Stundengebühr nacherhoben werden. Nichtvereinsmitglieder können mittelbar oder unmittelbar maximal 2 Stunden pro Woche buchen. Das Buchen von Hallen-Plätzen für Trainingsstunden mit Nicht-Vereinstrainern ist nicht erlaubt. Der Verein behält sich vor, bei Verstoß gegen die Hallenordnung, gebuchte Stunden zu widerrufen.
  3. Die Benutzung der Halle erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Jegliche Ansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen. Für Vereinsmitglieder hat der Saarländische Tennisbund eine Sport-Unfallversicherung abgeschlossen.
  4. Die Spielfläche darf nur mit sauberen Hallenschuhen (ohne Profil) mit heller Sohle betreten werden. Hallenschuhe dürfen erst im Gebäude (Umkleidekabine) angezogen werden. Schäden, die durch das Spielen mit nicht sauberen Schuhen entstehen, hat der Spieler dem Vermieter zu ersetzen.
  5. Wegen der Unfallgefahr und der Störung des Spielablaufs ist der Zutritt zur Spielhalle nur Spielern gestattet.
  6. In der Sporthalle ist das Rauchen sowie das Einnehmen von Speisen und gefärbten Getränken untersagt.
  7. Die Spieler haben die Halle in einem sauberen, ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Dies gilt für den Spielbereich ebenso wie für die Umkleiden, die Duschen, die sanitären Anlagen sowie alle Nebenräume und Flure. Es gilt daher auch: Nach dem Duschen bitte bereits in der Dusche – nicht erst im Umkleideraum – abtrocknen.
  8. Die Hallenbenutzer sind verpflichtet, festgestellte oder selbstverursachte Schäden unverzüglich beim Hallenwart oder einem anderen Vorstandsmitglied zu melden. Die Kontaktdaten sind auf der Vorstandsseite aufgelistet.
  9. Die Rückerstattung der Hallenmiete für bezahlte und nicht genutzte Stunden ist ausgeschlossen. Ebenso wird die Hallenmiete für Stunden, die aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, ausfallen, nicht zurückerstattet.
  10. Der Vermieter behält sich das Recht vor, nach 14-tägiger Vorankündigung, in der Halle Turniere durchzuführen. Ausgefallene Abonnentenstunden können in solchen Fällen nachgespielt werden.
  11. Für Diebstähle und Beschädigungen, die dem Mieter gehören, wird nicht gehaftet.
  12. Wer die Hallenordnung nicht einhält, macht sich gegenüber dem Vermieter verantwortlich. Der Vermieter kann Hallenbenutzer, die wiederholt gegen die Hallenordnung verstoßen, vom weiteren Spielbetrieb ausschließen.

Zum Erhalt der Sauberkeit

1. Geeignete Hallenschuhe können, falls vergessen, bei der Tennisschule kostenlos ausgeliehen werden. Der Schuhschrank befindet sich zwischen Platz 1 und 2, links.
2. Alle Mitglieder und Hallennutzer sind für den Zustand der Halle verantwortlich. Wenn dir auffällt, dass jemand unsere Regeln vergessen hat, dann sprich die Person bitte an. Tipp: Freundlichkeit und Höflichkeit sind maßgeblich für den Erfolg.